Seit 1997

Rechtsanwalt seit 1997.

Seitdem ist einiges Routine geworden. Genaues Hinsehen nicht.

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und erheblichen Konflikten im Arbeitsverhältnis – einschließlich Bossing, Mobbing und Diskriminierung.

Arzthaftungsrecht

Zunächst war ich im Arzthaftungsrecht für eine Universitätsklinik und Ärzte eines großen ärztlichen Berufshaftpflichtversicherers tätig. Seit mehr als 20 Jahren vertrete ich als Patientenanwalt ausschließlich Patienten und Angehörige.

Schwere Personenschäden

Bei schweren Verletzungen und Todesfällen geht es selten nur um Schmerzensgeld. Auch Verdienstausfall, Haushaltsführung, Pflege, Unterhalt und künftige Folgen gehören in die Rechnung.

Außergerichtliche Verhandlungen

Gute Verhandlungen beginnen mit einer vollständigen Akte und einer nachvollziehbaren Bezifferung. Das gilt gegenüber Arbeitgebern ebenso wie gegenüber Kliniken und Versicherern.

Gerichtliche Vertretung

Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erreichbar ist, führe ich das Verfahren bundesweit vor Gericht.

Klare Einschätzung

Eine ehrliche Einschätzung gehört zur Beratung – auch dann, wenn sie von weiteren Schritten abrät.

Rechtsanwaltseit 1997
Fachanwaltfür Arbeitsrecht
Patientenanwaltseit mehr als 20 Jahren