Seit 1997
Rechtsanwalt seit 1997.
Seitdem ist einiges Routine geworden. Genaues Hinsehen nicht.
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und erheblichen Konflikten im Arbeitsverhältnis – einschließlich Bossing, Mobbing und Diskriminierung.
Arzthaftungsrecht
Zunächst war ich im Arzthaftungsrecht für eine Universitätsklinik und Ärzte eines großen ärztlichen Berufshaftpflichtversicherers tätig. Seit mehr als 20 Jahren vertrete ich als Patientenanwalt ausschließlich Patienten und Angehörige.
Schwere Personenschäden
Bei schweren Verletzungen und Todesfällen geht es selten nur um Schmerzensgeld. Auch Verdienstausfall, Haushaltsführung, Pflege, Unterhalt und künftige Folgen gehören in die Rechnung.
Außergerichtliche Verhandlungen
Gute Verhandlungen beginnen mit einer vollständigen Akte und einer nachvollziehbaren Bezifferung. Das gilt gegenüber Arbeitgebern ebenso wie gegenüber Kliniken und Versicherern.
Gerichtliche Vertretung
Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erreichbar ist, führe ich das Verfahren bundesweit vor Gericht.
Klare Einschätzung
Eine ehrliche Einschätzung gehört zur Beratung – auch dann, wenn sie von weiteren Schritten abrät.